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Bauen & Wohnen Fördermittel
Fördermittel
1. Eigenheimzulage
Achtung: Seit 1. Januar 2006 ist das "Gesetz zur Abschaffung der
Eigenheimzulage" in Kraft getreten. Es sieht vor, dass das
Eigenheimzulagengesetz letztmals anzuwenden ist, wenn der
Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 mit
der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die
Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam
abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts
angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft
beigetreten ist.
Daher haben nur Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der
Herstellung begonnen, sowie Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den
notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder einer Genossenschaft
beigetreten sind, noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den Regelungen
des Eigenheimzulagengesetzes in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden
Fassung. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine
Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag
gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen
(z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen
Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der
Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten
beginnt.
2. Fördermittel der KfW Bank
Unter der Rubrik "Bauen - Wohnen - Energie sparen" finden Sie weitere Fördermöglichkeiten
bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
3. Fördermittel für Solaranlagen
3.1. Solarförderprogramm der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Folgende Fördergelder werden angeboten:
Die Fördersumme wir einmalig, für eine neu zu erstellende Anlage, gewährt.
Der Förderantrag muss über einen Fachbetrieb der Elektro-, Dachdecker- und SHK Innung in der
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen gestellt werden. Die Zuteilung erfolgt nach dem
"Windhundverfahren", d.h. die Bearbeitung erfolgt nach Eingang der Förderanträge,
solange die notwendigen Mittel vorhanden sind.
Die Förderung ist unabhängig von anderen Fördermitteln, z.B. KfW-Mittel oder Landesmitteln.
Förderanträge und weitere Informationen können Sie online über folgenden Link erhalten.
3.2 Fördermittel der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)
Für die Neuantragstellung im Jahr 2006 gilt:
Anträge können nach wie vor gestellt werden. Diese Anträge erhalten
eine Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine Nachricht über
die Entscheidung des Antrages, sobald die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für das Jahr 2006 geschaffen sind und damit
Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschüsse
richtet sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen
Förderrichtlinien.
Näheres zu der Zuschusshöhe und anderen Details unter der unten
angegebenen Internetadresse.
Förderanträge können gestellt werden beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Str. 29-35 67760 Eschborn Tel. 06196 908-625 Fax. 06196 908-800
www.bafa.de
solar@bafa.de
Weitere interessante Informationen zum Thema Solaranlagen finden Sie z.B. unter
folgendem Link.
Die genannten Adressen stellen nur eine kleine Auswahl dar. Beratung zu diesen
Themen erhalten Sie natürlich auch bei ihren Hausbanken sowie den örtlichen Fachbetrieben der
Elektro-, Dachdecker- und SHK- Innung (siehe Branchenbuch). |