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Fördermittel

1. Eigenheimzulage

Achtung: Seit 1. Januar 2006 ist das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" in Kraft getreten. Es sieht vor, dass das Eigenheimzulagengesetz letztmals anzuwenden ist, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist.

Daher haben nur Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen, sowie Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder einer Genossenschaft beigetreten sind, noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

 

2. Fördermittel der KfW Bank

Unter der Rubrik "Bauen - Wohnen - Energie sparen" finden Sie weitere Fördermöglichkeiten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

 

3. Fördermittel für Solaranlagen

3.1. Solarförderprogramm der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

Folgende Fördergelder werden angeboten:

  • Solarthermische Anlagen
    - zur Brauchwassererwärmung 300,00 Euro
    - zur Brauchwassererw. und Heizungsunterstützung 500,00 Euro

  • Photovoltaikanlagen 600,00 Euro

Die Fördersumme wir einmalig, für eine neu zu erstellende Anlage, gewährt.
Der Förderantrag muss über einen Fachbetrieb der Elektro-, Dachdecker- und SHK Innung in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen gestellt werden. Die Zuteilung erfolgt nach dem "Windhundverfahren", d.h. die Bearbeitung erfolgt nach Eingang der Förderanträge, solange die notwendigen Mittel vorhanden sind.
Die Förderung ist unabhängig von anderen Fördermitteln, z.B. KfW-Mittel oder Landesmitteln.

Förderanträge und weitere Informationen können Sie online über folgenden Link erhalten.


3.2 Fördermittel der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)

Für die Neuantragstellung im Jahr 2006 gilt:
Anträge können nach wie vor gestellt werden. Diese Anträge erhalten eine Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine Nachricht über die Entscheidung des Antrages, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Jahr 2006 geschaffen sind und damit Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien.
Näheres zu der Zuschusshöhe und anderen Details unter der unten angegebenen Internetadresse.

Förderanträge können gestellt werden beim

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Str. 29-35
67760 Eschborn
Tel. 06196 908-625
Fax. 06196 908-800
www.bafa.de
solar@bafa.de

 

Weitere interessante Informationen zum Thema Solaranlagen finden Sie z.B. unter folgendem Link.

Die genannten Adressen stellen nur eine kleine Auswahl dar. Beratung zu diesen Themen erhalten Sie natürlich auch bei ihren Hausbanken sowie den örtlichen Fachbetrieben der Elektro-, Dachdecker- und SHK- Innung (siehe Branchenbuch).

 

 

 

 
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