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Grundsicherung Ab dem 01.01.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsunfähiger Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungen. Eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen. Herr Meyer
Nützliche Infos im Internet finden Sie z.B. unter folgender Adresse: |
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