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Existenzgründung
Behördenwegweiser für Existenzgründer. Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie
sich an Frau Uta Seim bei der Verwaltung der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen (Telefon 04252/391-315,
eMail: uta.seim@bruchhausen-vilsen.de).
Gewerbeanmeldung
Bezüglich der Anmeldung Ihres Gewerbes wenden Sie sich bitte an die Gewerbeabteilung des
Ordnungsamtes der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen. Mit der Gewerbeanmeldung werden auch alle übrigen
gesetzlichen Meldepflichten erfüllt:
Nicht anmelden müssen sich Angehörige der Freien Berufe
(z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler,
Schriftsteller), darüber hinaus Wissenschaftler sowie Land- und
Forstwirte. Existenzgründer in diesem Bereich müssen die
Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber anzeigen.
Amtsgericht
Hier wird Ihr Betrieb in das Handelsregister eingetragen, soweit
es sich bei dem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuch HGB handelt. Die Eintragung muss
von einem Notar beglaubigt werden.
Finanzamt
Das Finanzamt Syke teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem
Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen
und Gewinnen beantworten.
Arbeitsamt
Sollten Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmer beschäftigen, müssen
Sie diese beim zuständige Arbeitsamt in Hoya anmelden. Das Arbeitsamt teilt Ihnen daraufhin
eine Betriebsnummer mit, diese
Betriebsnummer müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer
Arbeitnehmer eintragen.
Bauantrag
Der Antrag wird über die Samtgemeinde zum Landkreis weitergereicht.
Konzessionen
Für bestimmte Gewerbe ist eine Erlaubnis bzw. Konzession Erforderlich (z.B. Gaststätten,
Spielhallen, Bewachungsunternehmen). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die Samtgemeinde.
Krankenkassen
Die Krankenkassen vergeben ebenfalls eine Betriebsnummer. Sollten
Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sie die zuständige Krankenkasse, Ersatzkasse, den
Rentenversicherer über die bei Ihnen beschäftigen Arbeitnehmer informieren. | |
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